
Nassima Al-Sada, *1969, Saudi-Arabien, in Haft von 2018 – 2021
Nassima al-Sada ist Kolumnistin und Kommentatorin für die saudische Nachrichten-Website JUHAINA.
Seit vielen Jahren setzt sie sich für bürgerliche und politische Rechte, Frauenrechte sowie die Rechte der schiitischen Minderheit in Qatif, der Ostprovinz von Saudi-Arabien, ein. Sie kandidierte bei den Kommunalwahlen 2015 in Saudi-Arabien, wurde jedoch disqualifiziert. Gemeinsam mit anderen Frauenrechtlerinnen engagierte sie sich für die Aufhebung des Frauenfahrverbots und das Ende des repressiven männlichen Vormundschaftssystems in Saudi-Arabien.
Nach jahrelanger Schikane durch die Behörden wurde sie im Juni 2018, einen Monat nach der Aufhebung des Frauenfahrverbots, festgenommen und ohne Anklage inhaftiert. Nassima al-Sada wurde zwischen Februar 2019 und Februar 2020 ein ganzes Jahr in Einzelhaft festgehalten. Sie ist noch immer in Haft und darf keine Besuche empfangen – weder von ihrer Familie noch von ihren Rechtsbeiständen.
Neben Nassima al-Sada befinden sich vier weitere Frauenrechtlerinnen nach wie vor in Haft. Die Kriminalisierung der Frauenrechtlerinnen ist bezeichnend für die zunehmende Verfolgung von Menschenrechtsverteidiger:innen in Saudi-Arabien und die andauernde Einschränkung der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Laut Bericht von al-Sada vom 20. November 2018 seien die im al-Mabahith-Gefängnis inhaftierten Aktivist:nnen „wiederholt durch Stromschlag und Auspeitschung gefoltert worden, so dass einige nicht mehr in der Lage waren, richtig zu gehen oder zu stehen“. Gegenüber der Washington Post bestritt ein saudischer Beamter, dass die Folter vom Staat geduldet wurde. Doch auch einer Erklärung von Human Rights Watch (HRW) vom 7. März zufolge, die in der New York Times veröffentlicht wurde, „folterten saudische Vernehmer mindestens vier der Frauen mit Elektroschocks, während sie ihre Schenkel auspeitschten und sie sexuell belästigten und angriffen.“
Am 27. Juni 2021 wurde die saudische Menschenrechtsverteidigerin und Frauenrechtsaktivistin Nassima al-Sada nach Ablauf ihrer Haftstrafe unter Auflagen aus der Haft entlassen. Nassima al-Sada unterliegt weiterhin für fünf Jahre einem Reiseverbot, das ihr Grundrecht auf Bewegungsfreiheit und freie Meinungsäußerung einschränkt. Amnesty International forderte die saudischen Behörden auf, das Reiseverbot unverzüglich aufzuheben.
Quelle: Amnesty International, Wikipedia
Künstlerin: Maleika Balke
Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.