Bundesrepublik Somalia
„Egal, wie schlimm die Zeiten waren und so lebensgefährlich ihr Job: Somalische Journalisten hörten nie auf zu berichten“ – so lautet das Resumee von deutschen Kollegen, die sich vor Ort intensiv mit der Situation der Journalisten in Somalia befasst haben (10, S. 237). Reporter ohne Grenzen hat deshalb Somalia auf Platz 164 von insgesamt 180 Ländern gesetzt (2019).
Das Land
Somalia ist ein föderaler Staat im äußersten Osten Afrikas. Der Name ist abgeleitet von der Ethnie der Somali, welche die Mehrheitsbevölkerung im Land stellen. Der Staat entstand aus dem Zusammenschluss der Kolonialgebiete von britisch-Somaliland im Norden und italienisch-Somaliland im Süden und Osten. Beide zusammen wurden im Jahre 1960 unabhängig. (1, S. 1). Somalia gehört zu den ärmsten und am wenigsten entwickelten Ländern der Welt. Es gilt als äußert fragiles Staatsgebilde.
Zur Geschichte
Seit dem Sturz des diktatorischen Regimes von Siad Barre im Jahr 1991 gab es mehrere übergangsweise Zentralregierungen. Aber sie blieben schwach gegenüber den Clans, Warlords, Piraten und gegenüber der Al Shabaab, der militanten islamistischen Jugendbewegung. All diese Gruppierungen herrschten über ihre jeweiligen regionalen Machtbereiche.
Die „Harakat al-Shabaab al-Mujahideen“ (Bewegung der Mudjahedin-Jugend) wurde im Jahre 2006 gegründet. Sie war eine gut ausgebildete und ausgerüstete Miliz und entwickelte sich zu einer eigenständigen, radikal-islamistischen Gruppierung. Sie umfasste etwa 7000 vorwiegend junge Kämpfer. Im Jahre 2008 war al-Shabaab in Mogadishu und in weiteren Teilen Süd- und Zentralsomalias aktiv (2, 1ff.).
Damals waren äthiopische Truppen in Somalia eingefallen, gegen welche die Kämpfer der al-Shabaab an vorderster Front Widerstand leisteten. Außerdem strebte al-Shabaab die Errichtung eines islamischen Staates Somalia an. Ihr endgültiges Ziel war auf den globalen Jihâd ausgerichtet. Jihâd ist nach islamischem Recht eine erlaubte Form des Krieges zur Ausdehnung des Herrschaftsbereichs des Islam. Er ist permanente Pflicht für die Gemeinschaft der Muslime (3, S. 155 f.).
In der somalischen Bevölkerung genoss al-Shabaab einen gewissen Rückhalt. weil sie für Sicherheit sorgte. Dies war nach jahrelangem Bürgerkrieg von existentieller Bedeutung. Außerdem zahlte al-Shabaab Geld an Rentner und an Witwen. Von der Bevölkerung erzwang al-Shabaab in ihrem Einflussbereich Einschränkungen, die mit Menschenrechten unvereinbar waren: verboten wurde z.B. Fußball spielen, Kinos, nichtreligiöse Musik, das Tanzen auf Hochzeiten, Zigarettenrauchen, das Kauen von Khat. Frauen mussten statt farbiger nunmehr dunkle Kleider mit Gesichtsschleier tragen. Sie durften in der Öffentlichkeit nicht arbeiten, sich ohne männliche Verwandte als Begleiter nicht in der Öffentlichkeit bewegen. Ihre Hände und Füße mussten sie mit Handschuhen und Socken bedecken. Verstöße dagegen wurden mit Auspeitschung, Geldbußen etc. geahndet. Als Strafen für angeblichen Diebstahl, außerehelichen Geschlechtsverkehr und „Abfall vom Islam“ hat al-Shabaab mehrere öffentliche Amputationen und Hinrichtungen durchgeführt. Menschen wurden gezwungen, dabei zuzusehen. Auch Steinigungen gehörten zu den üblichen Strafen – für Frauen wie für Männer.(2, S.4).
Wende zum Besseren?
Ab dem Jahr 2000 gab es in Somalia eine übergangsweise Bundesregierung, die auch international anerkannt wurde. Sie repräsentierte das Land bei den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, bei der Arabischen Liga und der Organisation für Islamische Zusammenarbeit.
Am 1. 8. 2012 beschloss das Parlament eine neue, bundesstaatlich organisierte provisorische Verfassung. Die Übergangsregierung wurde abgelöst und erstmals wieder eine „normalisierte Staatsordnung“ hergestellt. Somalia wurde Bundesrepublik und verfügte über ein Bundesparlament. Bis zum Jahr 2020 bildeten sich außerdem sechs offizielle Bundesstaaten, darunter auch Somaliland und Puntland(1, S. 6 f.). Somaliland hatte sich zuvor für unabhängig erklärt, war allerdings international nicht anerkannt worden (4, S. 421)
Mit zeitlich versetzten militärischen Interventionen versuchten UNO, USA, EU, Kenia und Äthiopien, die islamistische Shabaab zu besiegen. Sie beherrschte große Teile Süd- und Zentralsomalias. Im Jahr 2011 entwickelte sich im Süden als Folge einer schweren Dürre eine Hungersnot. Mehr als 3 Mio. Menschen waren auf humanitäre Hilfe angewiesen. Al Shabaab weigerte sich, internationale Hilfe zuzulassen und verlor dadurch an Rückhalt in der Bevölkerung. Ihre Vormachtstellung in Mogadischu und anderen Regionen im Süden und in Zentralsomalia begann zu schwinden (1, S. 6). Dennoch gelang es den Regierungstruppen und ihren Unterstützern nicht, die Shabaab endgültig zu besiegen.
In den Jahren 2015 und 2017 gab es weitere schwere Hungersnöte.Ende 2017 litten ca. 3 Mio. Menschen akut an Hunger, ca. 6,7 Mio. Menschen waren von Nahrungsmittelhilfe abhängig und die Zahl der Binnenvertriebenen belief sich auf etwa 1,5 Millionen Menschen (5, S. 435;6, S. 434).
Im Februar 2017 wurde Mohamed Abdallahi „Farmajo“ Mohamed Staatsoberhaupt von Somalia. Er war vom Parlament gewählt worden. Nach seinem Amtsantritt erklärte er, er werde sich vorrangig um die Reform der Sicherheitskräfte und um den Sieg über al-Shabaab bemühen.Vor ihm lagen aber noch weitere schwierige Aufgaben: in erster Linie war es die Bewältigung der akuten Hungersnot. Konfliktschlichtung zwischen den verschiedenen Bundesstaaten, Kampf gegen die Korruption, eine Verfassungsreform und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes kamen hinzu (6, S. 434; 7, S.425).
Unterstützt von der Eingreiftruppe der Afrikanischen Union in Somalia – African Union Mission in Somalia (AMISOM) konnte die Al-Shabaab in einigen Gebieten Somalias zunächst für einige Zeit zurückgedrängt werden. Im Süden kontrollierte sie weiterhin zahlreiche ländliche Gebiete. Kenianische Soldaten der AMISOM töteten im April 2017 im Süden Somalias 52 mutmaßliche Mitglieder der al-Shabaab Miliz (7, S. 425).
Schon seit 2013 sind verschiedene internationale Organisationen in Somalia im Einsatz, um die Regierung bei Staatsbildung und Friedenssicherung (United Nations Assistance Mission in Somalia – UNSOM), sowie bei der Ausbildung der nationalen Armee und in strategischen Fragen (European Union Training Mission Somalia –EUTMSOM -) zu beraten.
AMISOM, die Friedensmission der Afrikanischen Union, zog sich im Jahr 2017 aus wichtigen Standorten in Süd- und Zentralsomalia zurück. Die bewaffnete al-Shabaab konnte infolgedessen wieder die Kontrolle über diese Gebiete erlangen. Ihre Anschläge auf Zivilpersonen nahmen zu. So wurden z.B. bei einem Anschlag auf ein Hotel in Mogadischu 512 Personen getötet. Die USA unternahmen Antiterroreinsätze mit Luftangriffen und mit unbemannten Drohnen, bei denen zahlreiche al-Shabaab Kämpfer, aber auch Zivilpersonen umkamen (5, S.434)
Auch 2017/2018 blieb Somalia Schauplatz blutiger Anschläge durch al-Shabaab, dies vor allem in Mogadischu. Die Terrororganisation begann nun mit der Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen als Kämpfern. Es heißt, dass jugendlichen Kämpfern in Mogadishu ein Gehalt von 150 $ pro Monat angeboten wurde. In einer Stadt, in der es kaum Möglichkeiten gab, Arbeit zu finden, war dies ein verlockendes Angebot. (2, S. 5). Kinder wurden aus ihren Elternhäusern oder aus der Schule entführt und in Trainingslager gebracht, um sie zu indoktrinieren. Lehrer an Religionsschulen und Gemeinden in ländlichen Gebieten wurden genötigt, Kinder für militärisches Training zu übergeben (6, S. 433).
Der neuen Regierung unter Präsident Mohamed Abdallahi Mohamed gelang es nicht, die Kontrolle über das gesamte Land zu gewinnen. Auch konnte er die vorherrschende Klientel- und Clanpolitik nicht zurückdrängen. Der von Regierung, UN und den Gebernationen vereinbarte Plan zum wirtschaftlichen und politischen Wiederaufbau des Landes stagnierte infolgedessen. Es gab Spannungen zwischen der Zentralregierung und den Bundesstaaten. Al-Shabaab bedrohte mit ihren schweren Terroranschlägen weiterhin die Stabilität des Landes.
Piraterie vor der Küste Somalias
Seit dem Sturz Siad Barres im Jahre 1991 wurden die Küstengewässer Somalias kaum mehr überwacht, da es keine durchsetzungsfähige Zentralregierung gab. Ausländische Hochseefischereiflotten nutzten diese Situation und begannen, illegal in somalischen Gewässern zu fischen. Fischerei war jedoch die Lebensgrundlage der somalischen Fischer, die nun von Seiten der ausländischen Fangflotten bedroht wurde. Das brachte die Fischer dazu, ihre Fanggründe vor den fremden Eindringlingen zu schützen. Das illegale Fischen war somit die „Wurzel der Piraterie“ – zu diesem Ergebnis kommt der kenianische Experte Andrew Mwangura. Er beobachtete diese Entwicklung über längere Zeit und versuchte, zwischen somalischen Piraten und Reedern zu vermitteln.
Die illegale Fischerei begann etwa ab 2002 in den Regionen vor Südsomalia und Mogadischu. Sie verlagerte sich alsbald auf den weitaus ergiebigeren Golf von Aden im Norden. Die Piraten folgten. Sie erpressten „Lizenzgebühren“ von ausländischen Fangflotten und überfielen Fracht- und Passagierschiffe. Zunächst bestanden die Piratenmilizen aus ehemaligen Fischern, Bürgerkriegskämpfern und Technik-Experten. Später engagierten sich auch Warlords und Kriminelle in diesem finanziell sehr lukrativen Sektor und unterstützten die Piraten. Mit den Lösegeldern wurden bessere Waffen und moderne Navigationsgeräte angeschafft. Dadurch wurde es möglich, auch auf hoher See zu operieren (8, S. 3). Für eine Kooperation mit Islamisten gab es – entgegen manchen Behauptungen – keine Anhaltspunkte.
Durch die Piraterie wurde die Lieferung von Nahrungsmittelhilfen auf dem Seeweg nach Somalia zusehends beeinträchtigt. Da immer weniger Frachtschiffe einen somalischen Hafen anliefen, wurden die Lebensmittel im Lande um 20 bis 30 % teurer. Auch für die UN und ihr Welternährungsprogramm wurde es immer schwieriger, die Versorgung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Die Piraterie war schließlich für den internationalen Handel bedrohlich, denn die wichtige Schifffahrtsroute zwischen Asien und Europa führte durch den Suezkanal und das Rote Meer. Um dorthin zu gelangen, mussten die Schiffe den Golf von Aden durchqueren, das aber war Gebiet der Piraten.
Zu einer effektiven Bekämpfung der Piraterie war die somalische Übergangsregierung nicht imstande, da sie nicht über Seestreitkräfte verfügte. Der de-facto-Staat Somaliland im Norden Somalias besaß dagegen seit 2009 Marinestreitkräfte. Diese waren von Großbritannien ausgerüstet worden. Sie sorgten u.a. dafür, dass hunderte Piraten vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt wurden. (8, S. 5).
Zahlreiche Länder, u.a. USA, NATO-Länder, EU, Russland, Indien, China etc. starteten Militäroperationen zur Bekämpfung der Piraterie. Einzelne Piraten wurden auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt und verurteilt.
Seit 2012 werden nunmehr auf fast der Hälfte aller Schiffe, die das gefährliche Seegebiet durchfahren, private Sicherheitsdienste eingesetzt. Seit Juni 2013 ist den somalischen Piraten infolgedessen keine Schiffsentführung mehr gelungen (8, S. 9). Im Jahr 2017 begann die Piraterie allerdings, wieder zuzunehmen. (9, S. 2;7, S. 425).
Menschenrechte
Mitarbeiter/innen von humanitären Organisationen und Menschenrechtsverteidiger/innen nehmen große Gefahren auf sich, wenn sie in Somalia aktiv werden. Sie laufen Gefahr, entführt oder umgebracht zu werden. Die Täter bleiben dagegen regelmäßig straffrei.
Alle am somalischen Bürgerkrieg beteiligten Gruppen haben schwere Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen begangen. Sie haben z.B. ihre Waffen in dichtbesiedelten Regionen eingesetzt und damit Zivilbevölkerung getötet. Vergewaltigungen und Zwangsrekrutierungen von Männern, Jugendlichen und Kindern waren üblich. Schätzungen nach gab es im Jahre 2012 ca. 70 000 Kindersoldaten, die von verschiedenen Milizen unter Waffen gehalten wurden. Von der gegnerischen Seite gefangen genommen, wurden sie oftmals geschlagen oder ermordet.
Al-Shabaab tötete außerdem Menschen, die sich ihrer Auslegung des islamischen Rechts, der Scharia, widersetzten. Im Fall von gleichgeschlechtlichen Beziehungen wurde die Todesstrafe verhängt. Von staatlicher und von Seiten islamischer Geistlicher wurde die Praxis der Genitalverstümmelung von Mädchen verboten bzw. verurteilt, blieb jedoch weit verbreitet (1, S. 8).
Meinungsfreiheit
Schon seit langem gehört Somalia zu den gefährlichsten Arbeitsorten für
Journalisten/innen. Somalische Behörden, Warlords, Terroristen und andere, die genügend Macht besitzen, versuchen immer wieder, Berichterstatter und Medienschaffende zu bestechen, einzuschüchtern, zu bedrohen oder sogar zu töten. Das zwingt Journalisten, soziale Medien zu benutzen, doch auch sie werden mittlerweile kontrolliert.
Die Pressefreiheit nahm seit der Amtsübernahme von Präsident Mohamed Abdullahi im Februar 2017 stetig ab: Zwei Medienhäuser wurden im Wahljahr 2017 geschlossen, sechs Nachrichtenseiten blockiert. Im gleichen Jahr waren riesige Bestechungsgelder geflossen: mit monatlichen Zahlungen erkaufte sich die Regierung positive Berichterstattung, so beschreibt es Omar Faruk Osman, Vorstandsmitglied der Internationalen Föderation der Journalisten (IFJ)(10, S. 239).
Das im Jahr 2017 ergänzte Mediengesetz enthält unklare Rechtsbegriffe, die einen weiten Anwendungsspielraum eröffneten. Im Laufe des Jahres 2017 wurden die Bemühungen verstärkt, Journalisten auszuschalten, einzusperren oder mundtot zu machen. Zwischen 2018 und 2019 wurden z.B. 13 Facebook-Konten von Journalisten/innen dauerhaft abgeschaltet. Allein im Jahr 2017 wurden 4 somalische Journalisten getötet, 12 verwundet, 22 verhaftet und 8 weitere zusammengeschlagen und mit dem Tode bedroht (10,S. 238). Zwischen 2010 und 2020 wurden in Somalia 50 Medienschaffende getötet, so berichtet Reporter ohne Grenzen (11, S.1).
Verhaftungen, Folter, willkürliche Schließung von Medien, Drohungen, Einschüchterungen, Zensur, all diese Bedrohungen kommen sowohl von Seiten staatlicher Sicherheitskräfte als auch von Seiten der al-Shabaab. Seit dem Amtsantritt Mohamed Abdallahis wurden 8 Journalisten zur Flucht gezwungen, mindestens 8 weitere getötet. Fünf davon starben durch die al-Shabaab, einer durch die Polizei, bei zweien sind die Täter nicht identifiziert.
Das Mediengesetz aus dem Jahr 2017 führte auch zur Gründung einer staatlichen Regulierungsbehörde, die für die Akkreditierung der Journalisten zuständig ist. Ihre 9 Mitglieder werden von der Regierung benannt. Mit ihrer Hilfe kann die Regierung die Arbeit kritischer Journalisten somit schon ausschließen, ehe sie mit ihrer Arbeit begonnen haben.
Eine wesentliche Rolle bei der Einschüchterung von Journalisten spielt auch der somalische Geheimdienst NISA (National Intelligence and Security Agency). Er ist verantwortlich für grundlose Verhaftungen und Freilassung nach Ablauf von Tagen oder Wochen, ohne dass ein Grund für die Verhaftung angegeben wurde oder ein Gerichtsverfahren stattgefunden hat.
Schließlich ist die Arbeit von Journalisten massiv von der islamistischen al-Shabaab bedroht. Sie untersagt ihnen ihre Arbeit in den Gebieten, in denen sie das Sagen hat. Sie verbietet z.B. das Lesen bestimmter Webseiten und kontrolliert dies in den Internetcafés. Autoren, die über Menschenrechtsverletzungen der al-Shabaab-Milizen berichten, bekommen Morddrohungen, leben in ständiger Lebensgefahr. 15 Mitarbeiter flohen nach Kenia oder Äthiopien (10 – 13).
Neuerdings, so berichten Reporter ohne Grenzen, gibt es Hoffnung für Medienschaffende. Somalias Ministerpräsident Mohamed Hussein Roble, seit September 2020 im Amt, hat ihnen zugesagt, Festnahmen und Verhaftungen von Journalisten auszusetzen, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer Arbeit erfolgten
Seit einigen Monaten werden Täter von Straftaten gegen Journalisten vor Gericht gestellt und verurteilt. Ein Sonderstaatsanwalt wurde im September 2020 ernannt, der Ermittlungen zu den vorangegangenen Morden an Journalisten einleiten soll.
RSF hat zusammen mit der somalischen Partnerorganisation „Nationale Union somalischer Journalisten“ die somalische Regierung aufgefordert, weitere Schritte zu unternehmen, damit die Sicherheit von Journalisten und Journalistinnen gewährleistet ist und ihre Arbeit nicht weiterhin durch die Androhung von Haftstrafen behindert wird (11, S. 1f.).
Stand: 13. 11. 2020
Abschließend sei noch auf den weltweit bekannten und übersetzten Schriftsteller Nuruddin Farah hingewiesen. Er wurde 1945 in Baidona, Somalia geboren und zählt zu den bedeutendsten zeitgenössischen Schriftstellern Afrikas. Immer wieder hat er sich gegen politische Repression gewandt und fand deswegen in seinem Heimatland wenig Anerkennung. Das Regime von Siad Barre verhängte über ihn das Todesurteil und zwang ihn zur Flucht in andere afrikanische Länder. Er war Hochschullehrer in Nigeria, Gambia, Uganda und im Sudan.Er lebt heute mit seiner Familie in Südafrika.
Die meisten seiner Romane sind ins Deutsche übersetzt worden. Kennzeichnend für sie ist, dass das aktuelle politische Geschehen in Somalia Ausgangspunkt und Grundlage der jeweiligen Handlungen ist. In Farahs Romanen werden politische Analyse, moralische Integrität und literarische Ausdruckskraft miteinander verbunden.
Nuruddin Farah:
Wie eine nackte Nadel, 1976
Netze 2007
Links, 2003
Gekapert, 2011
Trilogie I: Variationen über das Thema der afrikanischen Diktatur
Bruder Zwilling, 1997
Tochter Frau, 1981
Vater Mensch, 1983
Trilogie II: Blood in the sun
Maps, 1985
Dunyas Gaben, 1993
Geheimnisse 1998
Anmerkungen:
1) Wikipedia, Somalia, abgerufen am 17. 11. 2020
2) Wikipedia, al-Shabaab (Miliz), abgerufen am 24. 11. 2020
3) Kleines Islam-Lexikon. Geschichte, Alltag, Kultur, hsg. Ralf Engler, 4. Aufl., München 2006
4) Somalia , in: Der neue Fischer Weltalmanach 2017, Frankfurt 2016, S. 419 f.
5) amnesty international, Somalia, in: Report 2017/18. Zur weltweiten Lage der Menschenrechte, Frankfurt 2018, S. 433 ff.
6) Somalia, in: Der neue Fischer Weltalmanach 2019, Frankfurt 2018, S. 432 f.
7) Somalia, in: Der neue Fischer Weltalmanach, 2018, Frankfurt 2017, S. 424 f.
8) Wikipedia, Piraterie vor der Küste Somalias, abgerufen am 27.10. 2020
9) Dominik Balthasar, Konfliktporträt Somalia, veröffentlicht 20.11. 2017
10) Marc Engelhardt / Bettina Rühl, Somalia. Warlords, Islamisten, Investoren, 2. Aufl., Frankfurt 2019
11) Reporter ohne Grenzen, RSF verhandelt Stopp von Verhaftungen von Medienschaffenden in Somalia, 13. 11. 2020, abgerufen am 17. 11. 2020
12 )amnesty international, „Wir leben in ständiger Angst“: Die gefährliche Arbeit von Journalist/innen in Somalia. Bericht von Abdelaziz Billow vom 13. Februar 2020, abgerufen am 27. 10. 2020
13) amnesty international, Somalia: Killings, corruption and censoring besiege media freedom, 13. February 2020, abgerufen am 27.10. 2020
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