Künstlerin: Huriye Genç
ein weiteres Portrait siehe unten
Aysenur Parildak, * 1991 Türkei, in türkischer Haft von 2016 bis 2022
Aysenur Parildak, Studentin der Rechtswissenschaften in Ankara, arbeitete bei der inzwischen verbotenen Zeitung ZAMAN und wurde am 9. August 2016 inhaftiert. Sie ist eine von etwa 15.000 Frauen, die im Zuge der Hexenjagd auf vermeintliche Regierungskritiker eingesperrt wurden.
Im Oktober 2016 machte Aysenur Parildak in einem Schreiben an die Tageszeitung Cumhuriyet öffentlich, dass sie von alkoholisierten Beamten sexuell missbraucht wurde. Dies führte zu einem vorübergehenden Verbot, Briefe aus diesem Gefängnis zu verschicken.
Ähnlich wie Büsra Erdal wurde sie am 2.5.2017 zunächst freigesprochen und kurz vor ihrer Entlassung aus der Haftanstalt erneut festgenommen. Seit dieser Zeit ist Aysenurs psychischer Zustand so schlecht, dass ihre Familie um ihr Leben fürchtet.
Im September 2017 wurde Aysenur Parildak mit dem „Shahnoush Courage Award“ der in Oslo ansässigen Vigdis Freedom Foundation ausgezeichnet.
In einem tief berührenden Brief im Frühling 2020 an ihre Freundin Sevinc Özarslan erzählt Aysenur Parildak über ihre Einsamkeit, über Freundschaft, Treue und Angst. Sie berichtet über eine Gruppe Vögel , die in ihrer Zelle ein- und ausfliegen; ein starkes Symbol für Hoffnung und Freiheit.
Parıldak wurde im März 2022 nach Verbüßung ihrer Strafe aus dem Gefängnis entlassen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 19. März 2024 sein Urteil im Fall der ehemaligen Zaman-Reporterin Ayşenur Parıldak verkündet und mehrheitlich entschieden, dass Parıldaks Untersuchungshaft gegen ihr Recht auf Freiheit und Sicherheit und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen hat.
Das Straßburger Gericht verurteilte die Türkei zur Zahlung von 22.000 Euro an Parıldak – 16.000 Euro an immateriellem Schadenersatz und 6.000 Euro an Kosten und Auslagen.
Mit einer Mehrheit von 6 zu 1 Stimmen und einer abweichenden Meinung des türkischen Richters Saadet Yüksel entschied der Europäische Gerichtshof, dass Parıldaks Untersuchungshaft nicht auf einem „begründeten Verdacht, eine Straftat begangen zu haben“ beruhte, was eine Verletzung von Artikel 5/1 (c) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darstellt. Ebenfalls mehrheitlich entschied der Gerichtshof, dass Parıldaks Recht auf ein Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist, das in Artikel 5/3 der Konvention verankert ist, verletzt worden ist. Der Gerichtshof entschied ebenfalls mit 6 zu 1 Stimmen, dass Parıldaks rechtswidrige Untersuchungshaft zu einer Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit geführt hat, was eine Verletzung von Artikel 10 der Konvention darstellt.
Stand der Recherche: Januar 2025
Quellen: Huffingtonpost.de, turkishminute.com, reporter-ohne-grenzen.de; https://www.expressioninterrupted.com
Künstlerin: Huriye Genç
Text: Ulrike Rein, Gerhard Keller
Künstler: Achim Ripperger
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