Floriane Irangabiye, * Burundi, von 2022 bis 2024 in Haft

Floriane Irangabiye ist eine Journalistin aus Burundi. Sie ist seit 2022 in burundi im Gefängnis.

Floriane Irangabiye, * Burundi, von 2022 bis 2024 in Haft

Irangabiye wurde in Burundi, geboren und wuchs dort auf, zog aber 2009 in Ruandas Hauptstadt Kigali um. Dort gründete sie RADIO IGICANIRO, ein Online-Portal für Exilanten und Auswanderer. Landsleute und Menschenrechtsaktivisten waren häufig zu Gast bei ihr. Der Sender strahlte auch regierungskritische Beiträge bezogen auf Burundi aus. RADIO IGICANIRO wurde im Rahmen von Fraternité gegründet, einer Vereinigung von Burundern, die im Exil leben.

Von ihrer neuen Heimat Ruanda aus reiste sie regelmäßig nach Burundi, um Familienangehörige zu besuchen. Bei einem Besuch im Jahr 2015 nahm sie an Protesten teil. Der Grund war, daß der burundische Präsident Pierre Nkurunziza angekündigt hatte, für eine dritte Amtszeit kandidieren zu wollen. Das verstieß gegen die Verfassung des Landes.

Anfang August 2022 kehrte Irangabiye für einen einmonatigen Besuch nach Burundi zurück; es war ihr erster Besuch in dem Land seit den burundischen Unruhen. Unmittelbar vor ihrem Besuch hatte RADIO IGICANIRO ein Interview mit ihr und dem burundischen Menschenrechtsaktivisten Bob Rugurika gesendet. Rugurika lebt im Exil, seit er 2020 von einem Gericht in Burundi in Abwesenheit wegen Verbrechen gegen die Staatssicherheit verurteilt worden war; in dem Interview äußerten sich sowohl er als auch Irangabiye kritisch über die burundische Regierung.

Am 30. August 2022 wurde Irangabiye auf der Fahrt von Bujumbura zur Beerdigung eines ihrer Eltern von staatlichen Sicherheitskräften abgefangen, verhaftet und im Hauptquartier der Nationalen Verteidigungskräfte in Bujumbura festgehalten. Am 8. September 2022 fand eine Gerichtsverhandlung statt. Sie wurde beschuldigt, die Integrität Burundis angegriffen zu haben. Obwohl keine formelle Anklage gegen sie erhoben wurde, blieb sie in Untersuchungshaft.

Im Oktober 2022 erschien Irangabiye erneut vor Gericht, diesmal war der Vorwurf, staatsfeindliche Straftaten begangen und ohne korrekte journalistische Akkreditierung gearbeitet zu haben. Dies bezog sich auf ihre Tätigkeit in Ruanda, für die sie gar keine burundische Akkreditierung benötigt hätte.
Einen Monat später wurde berichtet, dass Irangabiye von einem Gefängniswärter sexuell missbraucht worden war. Daraufhin veröffentlichte Sylvestre Nyandwi, der Generalstaatsanwalt von Burundi, eine Erklärung, in der er die Anschuldigung als „unbegründet“ bezeichnete und sie als „eine Fortsetzung von Irangabijes schädlichen Handlungen gegenüber dem Staat Burundi“ beschrieb. 

Der Prozess gegen die kritische Journalistin begann im Dezember 2022. Zu den fadenscheinigen Beweisen der Staatsanwaltschaft gehörten Irangabijes regelmäßige Reisen von Ruanda nach Burundi sowie Treffen mit burundischen Dissidenten in Ruanda. Die Staatsanwaltschaft sah es damit als erwiesen an, dass Irangabiye versucht habe, junge Menschen in Burundi zum Sturz der Regierung anzustiften. Als „Beweismaterial“ dienten u. a. Fotos von Irangabiye mit Paul Kagame, dem Präsidenten Ruandas, und Pierre Buyoya, dem ehemaligen Präsidenten Burundis. Letzterer war wegen der Ermordung seines Nachfolgers Melchior Ndadaye in Abwesenheit zu einer lebenslangen Haftstrafe in Burundi verurteilt worden. 

Am 2. Januar 2023 wurde Irangabiye vom Obersten Gericht von Mukaza wegen „Untergrabung der Integrität des Staatsgebiets“ verurteilt. Die Journalistin wurde zu zehn Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von ca. 320 000 € verurteilt.

Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international setzen sich für sie ein. Sie berichten: „Floriane Irangabiye leidet seit ihrer Kindheit an Asthma. Ihr Zustand hat sich im Muyinga-Gefängnis verschlechtert. Sie wird dort in einer feuchten Zelle in der Nähe einer verrauchten Küche festgehalten. Ende Mai hörten ihre Medikamente auf zu wirken, und nach Intervention durch das Justizministerium konnte sie Anfang Juni eine*n Ärzt*in aufsuchen. Die Wahrnehmung eines Folgetermins Mitte Juli wurde ihr jedoch nicht gestattet. Ende Juli bekam sie Atembeschwerden und litt unter Schmerzen im Brustkorb und starken Kopfschmerzen. Dies gipfelte in der Nacht des 24. Juli in starken gesundheitlichen Problemen. Zwar wurde sie am nächsten Tag medizinisch versorgt, doch ihr Gesundheitszustand ist nach wie vor schlecht und scheint sich durch die Haftbedingungen noch zu verschlechtern. Im Mai 2023 wurde ein förmlicher Antrag auf Verlegung nach Bujumbura gestellt, wo sie näher bei ihrer Familie wäre und eine angemessenere medizinische Versorgung erhalten könnte.“

Auch die Schweizer Organisation ACAT «Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter» setzte sich mit ihrer „Aktion Nächtliche Gebetswache 2023“ für die Inhaftierte ein. Es konnte erreicht werden, daß Frau Irangabiye im Oktober 2023 in ein Gefängnis in der Hauptstadt Bujumbura verlegt wurde. Medien zitierten ihren Anwalt wie folgt: «Es gibt noch keine offizielle Benachrichtigung. Aber diese Verlegung wäre eine Antwort auf unsere Bitte, dass Floriane in einem Gefängnis in der Nähe ihrer Familie in Bujumbura und von Ärzten untergebracht wird, damit ihre Asthma­anfälle gut überwacht und behandelt werden können.»

Ende Oktober 2023 hatte der UNO-Sonderberichterstatter für die Menschenrechte in Burundi das Land aufgerufen, unabhängige Stimmen zu schützen statt zu verfolgen. Dabei nannte er auch den Fall von Floriane Irangabiye.

Die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ verurteilte die „harte und willkürliche“ Verurteilung von Irangabiye nach einem „grob unfairen“ Prozess.

Die Verhaftung, der Prozess und die Verurteilung von Irangabiye wurden von vielen internationalen Menschenrechtsgruppen heftig kritisiert. Das Fehlen konkreter Beweise gegen Irangabiye führte zu Kommentaren, dass die Verurteilung ein Versuch sei, Kritik an der burundischen Regierung zu unterbinden.
„Human Rights Watch“ erklärte, die Verurteilung von Irangabiye zeige, „wie die burundischen Behörden das Justizsystem manipulieren, um Kritik zu unterbinden“. Sie stellte außerdem fest, dass ihre Untersuchungshaft ohne formelle Anklage gegen die burundische Strafprozessordnung verstößt. Als Reaktion auf diese Kommentare gab Generalstaatsanwalt Nyandwi eine Erklärung ab, in der er erklärte, dass ihre Verhaftung, ihr Prozess und ihre Verurteilung den burundischen Gesetzen und Verfahren entsprächen und bestritt, dass ihre Verhaftung politisch motiviert gewesen sei. Irangabiyes Verurteilung erfolgte auf der Grundlage von Artikel 611 des burundischen Strafgesetzbuchs, den ihre Anwälte als einen „vage formulierten Artikel, der gewöhnlich zur Verurteilung von Söldnern verwendet wird“, bezeichneten.

Im August 2024 begnadigte Präsident Evariste Ndayishimiye die Journalistin.

Quelle: Wikipedia, amnesty international, www.acat.ch, SOS Media

Künstlerin: Juliane Burkhardt