Dzemail Demic –Helga Fiedler – Marion Füllenbach – Fritz Giersbach – Helga Grost – Hedda Hansen – Christina Hermann – Karin Herr – Chenoa Juli – Susanne Köhler – Christine Krahé – Ernestine Kuger-Hoberg – Carole Isler – Ursel Loebmann – Yu-Han Liu – Patrick MacAllister – Lucia Makelis –Heidi Mies – Steff Murschetz – Thomas Ormond – Claudia Pomowski – Brigitte Ringel – Achim Ripperger – Verena Rossow – Christian Scharfenberg – Marcus Schneider – Sandra Schwark – Johannes Stahl – Kristian Vasquez
Der Verein / Informationen
Der gemeinnützige Verein WAHRHEITSKÄMPFER wurde im Februar 2019 gegründet.
Satzung Wahrheitskämpfer
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Wahrheitskämpfer“. Der Sitz des Vereins ist Frankfurt a. Main.
§ 2 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist:
Die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung der Volksbildung und des bürgerschaftlichen Engagements.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Herstellung, Pflege und Aktualisierung der Gedenkausstellung „Wahrheitskämpfer“.
Bei dieser Ausstellung handelt es sich um gemalte und gezeichnete Portraits ermordeter und verfolgter Journalistinnen und Journalisten aus der ganzen Welt.
Die Ausstellung pflegt das mahnende und ehrenvolle Andenken an die ermordeten und verfolgten Journalisten in Wort und Bild.
Ein weiteres Ziel der Ausstellung ist, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Pressefreiheit ein Wert ist, der an vielen Orten der Welt bedroht ist und verteidigt werden muss.
§ 4 Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
§ 5 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Kostenerstattungen sind nach Maßgabe der Finanzen des Vereins und auf Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Die Künstler erhalten, sofern es die Finanzlage des Vereins zulässt, eine Gebühr für die Nutzung ihrer Kunstwerke.
Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand oder die Mitgliederversammlung. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
§ 6 Verbot von Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft
Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied.
Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig.
§ 9 Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung in einer gesonderten Beitragsordnung.
§ 10 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Der Vorstand ist befugt, einen Beirat einzusetzen.
§ 11 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfern/innen, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
Jährlich soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.
Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war. Die Einladung kann auch per E-Mail versandt werden.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist und allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird.
§ 12 Vorstand
Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden der Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter/ihrer Stellvertreterin und dem Kassierer/der Kassiererin. Bei Uneinigkeit im Vorstand entscheidet der/die Vorstandsvorsitzende.
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein. Der Vorstand gibt sich selbst eine Geschäftsordnung zur Verteilung der Aufgaben im Vorstand. Die Sicherung künstlerischer Standards obliegt dem Vorstandsvorsitzenden/ der Vorstandsvorsitzenden.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Wiederwahl ist zulässig. Der abgewählte Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand sein Amt angetreten hat. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
Die persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder ist nach außen und nach innen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 13 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren mindestens eine/n Kassenprüfer/in. Diese/r darf/dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zulässig.
§ 14 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins „Wahrheitskämpfer e.V.“ an die deutsche Sektion von „Reporter ohne Grenzen e. V.“. Die deutsche Sektion von „Reporter ohne Grenzen e. V.“ hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Die Gründungsversammlung hat am 8.2.2019 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Festlegung der Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 3 € pro Monat (entsprechen 36 €/Jahr), zahlbar monatlich/vierteljährlich/jährlich im Voraus.
Informationen über die Entstehung des Projekts:
Über uns:
Wir sind eine Künstlergruppe, die sich urspünglich im ATELIER 13 im Frankfurter Stadtteil Heddernheim zusammengefunden hat. Mittlerweile haben sich uns Künstler*innen aus ganz Deutschland angeschlossen.
Seit 2015 zeichnen und malen wir Portraits ermordeter und inhaftierter Journalistinnen und Journalisten aus der ganzen Welt.
Seit 2017 zeigen wir die Bilder in dieser Online-Ausstellung und als Wanderausstellung, die durch ganz Deutschland tourt.
Über die Situation in den jeweiligen Ländern und die Todesumstände bzw. die Hafturteile informieren wir in begleitenden Texten.
Die Besucher sollen darüber hinaus die Gelegenheit erhalten, sich für die Inhaftierten zu engagieren.
Sie können in den Ausstellungen ausgelegte Petitionen für inhaftierte JournalistInnen unterschreiben oder sich an Briefaktionen beteiligen.
Wir möchten die Besucher nicht nur intellektuell informieren, sondern auch emotional erreichen.
Nach unserer Auffassung ist es Aufgabe der Kunst, einer Idee ein Bild oder einen Ort zu verschaffen.
Vielleicht kreieren wir mit der Ausstellung der Portraits einen Ort der Würdigung:
des enormen Mutes, des Gemeinsinns und des Aufklärungswillens der gezeigten „Wahrheitskämpfer“.
Wenn diese Kraft sich dann irgendwie auf die Besucher überträgt, so wie wir Künstler es beim Zeichnen zum Teil erlebt haben, das wäre was….
Die Ausstellung ist ein offenes Projekt und möchte alle Künstler, die sich das Portraitzeichnen zutrauen, einladen, sich uns anzuschließen.
Es kommen laufend Portraits hinzu, sodaß die „Galerie der ermodeten und verfolgten Journalisten“ ständig wächst.
So entsteht eine mobile und eine virtuelle Gedenkstätte für die WAHRHEITSKÄMPFER in aller Welt als Mahnmal der Pressefreiheit.
Entstehungsgeschichte:
„Januar 2015 – der Anschlag auf das Satiremagazin Charlie Hebdo in Paris erschütterte mich als Comiczeichnerin unmittelbar. In den Wochen darauf fielen mir die zahlreichen kleinen Zeitungsmeldungen auf, die von der Ermordung von Journalistinnen und Journalisten überall auf der Welt fast täglich berichteten. So ganz am Rande, als wäre es das Normalste der Welt. Schrecklich! Doch ich wollte aus diesem Ohnmachtsgefühl, das sich zwangsläufig eingestellt hat, etwas Produktives machen – und so entstand die Idee, diesen mutigen Menschen ein Denkmal zu setzen, im Rahmen meiner Möglichkeiten als Portraitzeichnerin.
Schon bei den ersten Versuchen merkte ich, dass es dabei nicht in erster Linie um eine fotographische Ähnlichkeit gehen würde. Die Auseinandersetzung mit dem Schicksal der Getöteten und mit den Zuständen in dem jeweiligen Land setzten eine sehr intensive Dynamik in Gang: zunächst ein fremdes Gesicht auf dem Foto, das ich im Internet recherchiert hatte – beim Abzeichnen floss das Wissen um das Schicksal in meine Wahrnehmung ein – ich kannte das Ende dieses Menschen, aber auf dem Foto schaut er oder sie mich fröhlich, mutig oder nachdenklich an, ohne von drohenden Schicksal etwas zu ahnen. Bedrückende und dann auch liebevolle Gefühle, Trauer und Achtung vor dem Mut, dem Heldenhaften mischten sich während des Zeichnens zu einer außergewöhnlichen Annäherung, die das Bild auflud und intensiv machte. So etwas hatte ich vorher nicht erlebt. Es fühlte sich richtig an und das gab mir die Energie, weiter zu machen.
Ich sprach die PortraitzeichnerInnen im Atelier an und konnte viele für die Idee gewinnen. Einige berichteten mir, dass sie ganz Ähnliches erlebt hatte. Und es entstanden viele weitere Journalistenportraits. In den fast zwei Jahren mehr als 50. Unsere „Galerie der ermordeten und inhaftierten Journalisten“ soll auf die Betrachter aber nicht erschütternd und deprimierend wirken. Deshalb wollen wir auch inhaftierte und vom Tod bedrohte Journalistenportraits zeigen. Ihr Schicksal können wir vielleicht noch beeinflussen.“
(Susanne Köhler)
Gedanken beim Zeichnen
„Es ist wirklich so, dass sich beim Zeichnen der Journalisten bei mir eine Beklommenheit breit gemacht hat. Ich überlegte wirklich, ob ich es aushalten würde, von einem Menschen mit dem mir bekannten Schicksal der Ermordung so extrem nahe zu kommen. Es beschlich mich der Gedanke: „ Ist das jetzt nicht pietätlos? Ich sitze hier und zeichne, der Mensch hat sein Leben für die Gerechtigkeit und die Freiheit aufs Spiel gesetzt und ich zeichne!?“ Dann regte sich bei mir Wut und Auflehnung gegen das Regime und es wurde mir klar: das muss jetzt sein. Ich fühlte mich solidarisch und das gab mir die Kraft, weiter zu zeichnen.“
„Schon bei den ersten Versuchen merkte ich, dass es dabei nicht in erster Linie um eine fotographische Ähnlichkeit gehen würde. Die Auseinandersetzung mit dem Schicksal der Getöteten und mit den Zuständen in dem jeweiligen Land setzten eine sehr intensive Dynamik in Gang: zunächst ein fremdes Gesicht auf dem Foto, das ich im Internet recherchiert hatte – beim Abzeichnen floss das Wissen um das Schicksal in meine Wahrnehmung ein – ich kannte das Ende dieser Menschen, aber auf dem Foto schauen sie mich fröhlich, mutig oder nachdenklich an, ohne von ihrem Schicksal etwas zu ahnen. Bedrückende und dann auch liebevolle Gefühle, Trauer und Achtung vor dem Mut, dem Heldenhaften mischten sich während des Zeichnens zu einer außergewöhnlichen Annäherung, die das Bild auflud und intensiv machte. So etwas hatte ich vorher nicht erlebt. Es fühlte sich richtig an und das gab mir die Energie, weiter zu machen.“
„Vor dem Zeichnen eines Portraits waren mir der Journalist bzw. die Journalistin fremd. Während des Zeichnens baute ich immer stärker eine Verbindung zu dem Menschen auf, der auf dem mir vorliegendem Foto (meine Zeichenvorlage) abgebildet war.
Ich unterbrach meine Zeichnung und recherchierte nach weiteren Informationen. Dies gab mir ein immer stärker werdender Antrieb, meine Zeichnung weiter zu vervollständigen. Ich benötigte einige Zeit bis zur Fertigstellung, denn ich konnte erst von dem Portrait ablassen, bis ich das Gefühl hatte, das dies nicht nur der Bildvorlage, sondern hauptsächlich der Persönlichkeit des jeweiligen Journalisten entsprach.
Zum Schluss hatte ich bei einigen Journalisten das Gefühl, dass wir einige Stunden miteinander kommunizierten und in dieser intensiven Zeit der Auseinandersetzung mit deren Schicksal diese Menschen kennengelernt zu haben.
In einem Fall war das Gefühl so stark, dass sich mir innere Bilder von dem ermordeten Journalisten vom „Jetzt“ auftaten: sitzend am Strand und auf das ewige Meer hinausschauend…! Ein Eindruck hinterlassend von innerem Glück und Frieden.“
„Meine Gedanken beim Malen: Sie wurden verfolgt, eingesperrt, gefoltert und getötet. Indem ich sie male, verneige ich mich vor ihrem Mut zur Wahrheit.“
„Nach den ersten Ideen habe auch ich mir die einschlägigen Webseiten von „Reporter ohne Grenzen“, CPJ und anderen Organisationen angesehen, um geeignete Bilder zu suchen und dazu etwas über das Schicksal einzelner verfolgter JournalistInnen herauszufinden. So ist mir erst klar geworden, in wie vielen Ländern der Welt die Pressefreiheit unterdrückt wird und engagierte Reporter mit dem Tode bedroht werden. Eine Erkenntnis, die mich erst mal deprimiert und empört hat – zugleich aber auch ein Ansporn, etwas dafür zu tun, dass diese mutigen Menschen nicht vergessen werden.
Für mich als Amateur ist das gezeichnete Porträt immer noch eine Herausforderung. Ich arbeite mit einem einfachen weichen Bleistift und versuche, die wesentlichen Gesichtszüge wiederzugeben. Zugleich wächst das Interesse an der dargestellten Person. Welche Erfahrungen, welche Gefühle stecken hinter diesen leuchtenden Augen oder dem sarkastisch wirkenden Lächeln? Und wird meine Zeichnung dem gerecht?“
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